Wohnfläche richtig berechnen: der unterschätzte Werthebel

Die Wohnfläche ist die wichtigste Zahl in jedem Exposé. Sie bestimmt den Quadratmeterpreis, den Vergleich mit anderen Objekten und am Ende den Verkaufspreis. Und sie ist erstaunlich oft falsch.
Warum die Angabe so häufig nicht stimmt
Viele Flächenangaben stammen aus alten Bauplänen oder wurden irgendwann grob geschätzt. Dazwischen liegen oft Umbauten: ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Wintergarten, ein umgenutzter Kellerraum. Und es gibt einen zweiten Grund: Die Regeln, nach denen gerechnet wird, sind nicht selbsterklärend.
Was die Wohnflächenverordnung sagt
Maßgeblich ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten Punkte:
- Räume unter Dachschrägen zählen ab einer Höhe von zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht.
- Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, in besonderen Fällen bis zur Hälfte.
- Kellerräume, Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie ausgebaut sind.
- Wintergärten zählen anteilig, je nachdem ob sie beheizt sind.
Gerade bei Dachgeschossen und Balkonen entstehen dadurch Abweichungen in beide Richtungen. Wir haben schon Objekte gesehen, bei denen mehrere Quadratmeter fehlten, und andere, bei denen die Fläche zu hoch angesetzt war.
Warum eine zu hohe Angabe gefährlich ist
Eine zu große angegebene Wohnfläche ist kein Kavaliersdelikt. Stellt der Käufer später fest, dass die Fläche erheblich abweicht, kann das den Kaufpreis mindern oder im schlimmsten Fall zur Rückabwicklung führen. Deshalb prüfen wir vor der Vermarktung, statt eine alte Zahl ungeprüft zu übernehmen.
Was das im Verkauf ausmacht
Rechne es selbst durch: Wenn bei einem Quadratmeterpreis von 4.000 Euro fünf Quadratmeter fehlen, sind das 20.000 Euro, die im Angebotspreis nicht auftauchen. Ohne dass Du irgendetwas umbauen müsstest.
Wir messen vor jeder Vermarktung nach und erstellen eine saubere Wohnflächenberechnung. Die Kosten dafür übernehmen wir, sie gehören für uns zur Leistung.
Was Du selbst tun kannst
Hol die Unterlagen zusammen: Baupläne, frühere Berechnungen, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen. Wenn Dir eine Angabe komisch vorkommt, etwa weil das Dachgeschoss voll mitgezählt wurde, sprich uns an. Das prüfen wir im Rahmen der Bewertung ohnehin mit.